Wenn Sie als ISB oder IT-Leiter eines KMU Microsoft 365 einsetzen, dann gehören Sie zu einer Mehrheit. Über 80 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland arbeiten mittlerweile mit […]
Vielleicht kennen Sie das: Irgendwie landen immer wieder die gleichen Fälle und gleichen Fragen auf Ihrem Schreibtisch. Dass Ablage P, sprich Papierkorb, nicht infrage kommt, wissen Sie als Datenschutzbeauftragter nur zu gut. Und dennoch können Sie sich bei Standardfällen das Leben viel leichter machen.
Vielleicht hatte Ihr Unternehmen noch nie das Thema, aber vielleicht sind sie schon ein Standardthema. Die Rede ist von Beschwerden von Betroffenen bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Wegschauen oder die Sache aussitzen sind keine Optionen. Vielmehr ist zügiges und professionelles Handeln angesagt.