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Damit es mit dem Datenschutz im Unternehmen klappt, müssen Sie als Datenschutzbeauftragter oft erst einmal ein Grundverständnis schaffen. Egal, ob bei Führungskräften, Beschäftigten in der Personalabteilung oder in einem Projekt: Wer viel mit personenbezogenen Daten zu tun hat, sollte zumindest grob über die Rahmenbedingungen Bescheid wissen. Vermitteln Sie also das kleine Einmaleins des Datenschutzes.

Damit Sie Ihre Aufgaben als Datenschutzbeauftragter nach Art. 39 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) effektiv wahrnehmen und dementsprechend Ihre Beratung ausrichten, müssen Sie gut über die Strukturen und die Funktionsweise Ihres
Unternehmens Bescheid wissen.
Wenn Sie es schaffen, sich über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel zu erholen, sollten Sie alles daransetzen, diese Erholung möglichst lange nachwirken zu lassen. Denn sicher ist: Viel Arbeit, Stress und Hektik kommen früh genug auf Sie zu.
