Dass bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) noch immer vieles unklar und auslegungsbedürftig ist, zeigt sich etwa am Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart musste sich in diesem Zusammenhang mit der Frage auseinandersetzen, ob ein gerichtlicher Gutachter einem Kläger Auskunft über die im Zusammenhang mit der Gutachtenerstellung verarbeiteten Daten geben muss (Urteil vom 25.2.2026, Az. 4 U 342/25).