Es gibt Gerichtsentscheidungen, von denen Sie als Datenschutzbeauftragter einfach gehört haben sollten. Und nicht selten sind es Entscheidungen, die eher unscheinbar daherkommen und auf den ersten Blick eher wenig mit Datenschutz zu tun haben. So ist es auch bei einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf (Beschluss vom 5.9.2025, Az. 29 K 6375/25).