Video-Türklingel, Router, Fitness-Tracker, smarte Spielzeuge, Firewalls – wer solche „Produkte mit digitalen Elementen“ herstellt, importiert oder vertreibt, hat die Regelungen des Cyber Resilience Acts – CRA – zu beachten. Inzwischen ist klar, ab wann er gelten wird, und auch, wer Hilfestellung liefern kann.
+1