Wenn es um das Bearbeiten von Personendaten geht, findet sich die Antwort für unsere europäischen Nachbarn nicht immer in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Häufig sind Gerichte gefragt, etwa der deutsche Bundesgerichtshof (BGH). Und der musste klären, ob ein Verein die EMail-Adressen der Mitglieder an ein Mitglied herausgeben muss (Urteil vom 10.12.2025, Az. II ZR
132/24).