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Enthalten in Datenschutz aktuell professional
Erstellen Sie jetzt Ihren Tätigkeitsbericht 2025
Klar ist: Als Datenschutzbeauftragter sind Sie in erster Linie Berater in Datenschutzfragen und kontrollieren die Umsetzung der Anforderungen. Für die Umsetzung sind Sie nicht verantwortlich. Umso wichtiger ist, dass die Verantwortlichen wissen, wie es um den Datenschutz im Unternehmen steht. Geben Sie einen Überblick, und zwar mit Ihrem Tätigkeitsbericht.
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Enthalten in Datenschutz aktuell professional
Sie sind Vorbild: So werden Sie dem gerecht
Wenn Sie sachlich auf Ihre Rolle und Funktion als Datenschutzbeauftragter schauen, stellen Sie schnell fest, dass Sie eine ganz besondere Aufgabe wahrnehmen. Doch das Besondere bringt auch viel Verantwortung mit sich. Sie müssen etwa Ihrer Rolle gerecht werden, z. B. auch als Vorbild.
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Enthalten in Datenschutz aktuell professional
Schnell noch Erfolge erzielen: Das schaffen Sie noch in 2025
Alle Jahre wieder stellen vielleicht auch Sie im November fest: „Mist, das Jahr ist schon so gut wie vorbei. Und ich habe noch nicht alles geschafft, was ich mir vorgenommen hatte.“ Gerade wenn Sie „Nebenbei-Datenschutzbeauftragter“ sind, kann die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben zu kurz kommen. Doch Sie haben noch etwas Zeit, um Ihrer Erfolgsbilanz etwas Glanz zu verleihen.
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Enthalten in Datenschutz aktuell professional
BGH: Name des Datenschutzbeauftragten muss nicht genannt werden
In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt es nicht nur Vorschriften rund um das Verarbeiten personenbezogener Daten. Manche Regelungen betreffen auch Sie als Datenschutzbeauftragten. Daher ist wichtig, dass Sie wissen, wie Gerichte manche Dinge sehen. So z. B., ob Ihr Name genannt werden muss. Nein, meint der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 14.5.2024 (Az. VI ZR 370/22).
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