Klar ist: Als Datenschutzbeauftragter sind Sie in erster Linie Berater in Datenschutzfragen und kontrollieren die Umsetzung der Anforderungen. Für die Umsetzung sind Sie nicht verantwortlich. Umso wichtiger ist, dass die Verantwortlichen wissen, wie es um den Datenschutz im Unternehmen steht. Geben Sie einen Überblick, und zwar mit Ihrem Tätigkeitsbericht.