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Themenheft: DSFA bei KI
Themenheft: DSFA bei KI

Top-Thema: DSFA bei KI-Systemen: Wann Sie tätig werden müssen

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Block : Editorial

KI im Einsatz – wer behält die Risiken im Blick?

Liebe Leserin, lieber Leser,

künstliche Intelligenz (KI) erleichtert Prozesse und beschleunigt Entscheidungen. Dabei entstehen Risiken, die nicht immer sofort erkennbar sind.

Genau hier ist Ihr Blick als Datenschutzbeauftragter gefragt: Sie müssen entscheiden, wann eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich ist und wie sie durchzuführen ist. Gerade bei KI-Systemen gibt es zahlreiche Besonderheiten und Risiken, die Sie kennen sollten. Und dann ist da auch noch die neue KI-Verordnung (KI-VO), die zusätzliche Anforderungen mit sich bringt.
Viele Grüße

Dr. Anna-Kathrin Mauch,
Rechtsanwältin und Redakteurin

Ihr Kontakt zur Redaktion

Andreas Würtz

Andreas Würtz begleitet seit vielen Jahren Unternehmen, Vereine und Organisationen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen und ordnet aktuelle Entwicklungen praxisnah ein. Er ist bekannt für seine leicht nachvollziehbaren Erläuterungen und pragmatischen sowie schnell umsetzbaren Empfehlungen.

✉ redaktion@privacyxperts.de

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DSFA bei KI-Systemen: Wann Sie tätig werden müssen
DSFA bei KI-Systemen: Wann Sie tätig werden müssen

Der Einsatz von KI-Systemen gehört in vielen Unternehmen längst zum Alltag. Damit stellt sich auch immer häufiger die Frage: Ist hier eine DSFA erforderlich? Gerade bei KI-Systemen ist das nicht immer auf den ersten Blick klar. Denn oft gehen mit ihrem Einsatz besondere Risiken einher, die Sie sorgfältig prüfen müssen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wann eine DSFA erforderlich ist und welche Kriterien in der Praxis entscheidend sind.

DSFA richtig durchführen: So gehen Sie strukturiert vor
DSFA richtig durchführen: So gehen Sie strukturiert vor

Nach der ersten Einordnung stellt sich in der Praxis schnell die nächste Frage: Wie führen Sie die DSFA strukturiert und prüfungssicher durch? Gerade bei KI-Anwendungen zeigt sich, dass die praktische Umsetzung oft anspruchsvoller ist als die gesetzlichen Vorgaben.

KI-Risiken richtig bewerten: Darauf müssen Sie achten
KI-Risiken richtig bewerten: Darauf müssen Sie achten

Für Sie als Datenschutzbeauftragten steht bei der DSFA die systematische Bewertung von Risiken im Mittelpunkt. Beim Einsatz von KI-Systemen zeigt sich jedoch schnell, dass sich diese Bewertung nicht ohne Weiteres auf klassische Verarbeitungssituationen übertragen lässt. KI-Systeme sind häufig komplex, dynamisch und in ihrer Funktionsweise nur eingeschränkt nachvollziehbar. Dadurch entstehen neue Risikokonstellationen, die bei der Durchführung einer DSFA besonders berücksichtigt werden müssen.

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