Leserstimmen

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort, die mir nun zeigt, dass solche Fälle nicht „mal eben" mit einem Hinweis auf Datenschutz oder dem Recht auf Information abgehandelt werden können. Sie haben mir damit sehr geholfen, wie mit vielen Artikeln aus Ihrer Publikation auch, die ich immer mit großem Interesse lese.

Manfred Brenner, externer Datenschutzbeauftragter

DSGVO