Als jemand mit viel Datenschutz-Know-how wissen Sie: Beim Verarbeiten personenbezogener Daten muss auf Datensparsamkeit geachtet werden. Sind Daten nicht erforderlich, darf die Verarbeitung nicht stattfinden. Genau das meint nun auch der Bundesgerichtshof (BGH) zu Einträgen im Handelsregister (Beschluss vom 18.2.2026, Az. II ZB 2/25).