In jedem Unternehmen wird hier und da mit sensiblen personenbezogenen Daten gearbeitet, sprich mit Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Datenschutz Grundverordnung (DSGVO). Denken Sie beispielsweise an Gesundheitsdaten in der Personalabteilung. Dass bei Sensiblem besonderer Schutz nötig ist, liegt auf der Hand. Doch es gilt, noch einige weitere Aspekte zu beachten.
