Nicht jeder hält sich beim Parken eines Pkw an die Regeln. Das geht manchen Menschen so auf die Nerven, dass sie sich berufen fühlen, solche Parkverstöße zu fotografieren und anzuzeigen. Dass das für den Melder wegen Datenschutzverstoßes teuer werden kann, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom 9.9.2025 (Az. 08 O 2194/24).
