Datenschutz aktuell professional 16.01.2026

Feb I 2026

Top-Thema: Offboarding für Betriebsräte im
März: Das ist Ihre Checkliste

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Änderungen im Datenschutz: Das sollten Sie wissen
Schon Ende 2025 war klar: Es ist sehr wahrscheinlich, dass es in den nächsten Jahren Änderungen beim Datenschutz geben wird, und zwar sowohl in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als auch beim Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). So steht es um die Vorhaben:
Schnell mal ein Audit machen: Diese To-dos gibt es für Sie
Zählen Sie zu den Datenschutzbeauftragten, die wenig Zeit für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben, ist umso wichtiger: Sie müssen dennoch das Bestmögliche aus der bestehenden Situation machen. Wichtig ist daher nicht nur, dass Sie risikoorientiert beraten. Risikoorientiert sollten Sie auch beim Kontrollieren vorgehen. Dabei ist klar: Audits können auch kurz und knapp ausfallen.
Offboarding für Betriebsräte im März: Das ist Ihre Checkliste
Vielleicht ist es auch in Ihrem Unternehmen im März wieder so weit: Es wird ein neuer Betriebsrat gewählt. Ist das passiert, heißt das auch: Die Amtszeit des bisherigen Betriebsrats endet. Für manches Betriebsratsmitglied wird das auch das Ende seines Mandats sein. Und hier gibt es dann einiges unter Datenschutzaspekten zu beachten.
Gratiswissen: Nutzen Sie Tätigkeitsberichte der Aufsicht
Eines ist klar: Für eine effektive Wahrnehmung Ihrer Aufgaben brauchen Sie viel Fachwissen. Und das können Sie beispielsweise bei Schulungen und Tagungen bekommen. Doch gerade wenn Ebbe in der Kasse herrscht, sollten Sie auf Alternativen setzen. So z. B. auf Tätigkeitsberichte von Aufsichtsbehörden. Die sind sehr praktisch, eben Ihr sehr praktisches Schweizer Taschenmesser in Sachen Rechtsanwendung.
Soll ich Quartalsberichte für die Unternehmensleitung ablehnen?
Frage: Die Unternehmensleitung möchte sich eng mit mir abstimmen. Dazu will die Unternehmensleitung gut darüber informiert sein, was im Datenschutz passiert. Sie hat den Wunsch geäußert, dass ich am Ende jedes Quartals einen Bericht erstelle. Ich meine, dass ein solcher Bericht sehr aufwendig ist. Insofern würde der Bericht doch einiges an Zeit fressen, die ich doch für andere Erledigungen besser einsetzen könnte. Ich frage mich also, ob ich das nicht einfach ablehnen sollte. Was raten Sie?
Was fange ich mit noch genutztem Uralt-Computer an?
Frage: Bei einem Gespräch in einer Abteilung kamen wir beiläufig auch auf einen alten Computer mit Windows XP zu sprechen. Der wird noch für eine eigenprogrammierte Software genutzt. Das ist doch ein gewaltiges Sicherheits- und Datenschutzrisiko, oder? Was fange ich mit diesem Uralt-Computer an?
SG Dresden: Gelöscht ist nur, wenn tatsächlich gelöscht ist
Als Datenschutzprofi wissen Sie: Personenbezogene Daten müssen irgendwann gelöscht werden. Doch was ist, wenn das technisch nicht geht? Unter anderem damit beschäftigte sich das Sozialgericht (SG) Dresden in einem Urteil vom 22.10.2025 (Az. S 15 SF 304/24 DS).

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