Datenschutz aktuell professional 13.12.2025

Jan I 2026

Top-Thema: Neuer BSI-Bericht: Machen Sie
auf das Cyberrisiko aufmerksam

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Der 28.1.2026 ist ein guter Tag für Awareness
Als Datenschutzprofi wissen Sie nur zu gut: Datenschutz ist kein Selbstläufer. Umso wichtiger ist, dass Sie immer wieder den Datenschutz thematisieren und ins Gespräch bringen. Willkommener Anlass für eine Information können Jahrestage sein, beispielsweise der Europäische Datenschutztag.
Gerade zum Jahreswechsel sinnvoll: der Impressums-Check
Eventuell gibt es bei Ihrem Unternehmen mit dem neuen Jahr Veränderungen bei der Unternehmensleitung. Und vielleicht wird mancher Anpassungsbedarf übersehen, was schnell zum Problem werden kann. So z. B. beim Thema Impressum.
Neuer BSI-Bericht: Machen Sie auf das Cyberrisiko aufmerksam
Vielleicht geht es Ihnen wie manchem Datenschutzbeauftragten: Sie reden sich den Mund fusselig, doch irgendwie scheint sich niemand so wirklich für die Gefahren durch Cyberkriminelle zu interessieren. Viel bringen kann in einer solchen Situation, wenn Sie auf „Meinungsverstärker“ setzen, etwa das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und seinen aktuellen Lagebericht für 2025.
Ein Hacker sitzt vor einer Reihe von Bildschirmen
Wie hoch ist das Bußgeldrisiko? So finden Sie eine Antwort
Wenn es um Datenschutz geht, ist bei Entscheidern oft eines nicht weit: die Frage, ob dies oder jenes zu einem Bußgeld führen kann. Oder ob Ihr Unternehmen bußgeldgefährdet ist, wenn man es mit dieser oder jener Anforderung der Datenschutz-Grundverordnung nicht so genau nimmt. Fragt man Sie, müssen Sie um eine Antwort nicht verlegen sein.
Wie müssen wir beim Datenmissbrauch reagieren?
Frage: Ein Mitarbeiter in unserem Unternehmen hat Kundendaten an einen Bekannten weitergegeben, damit dieser sich nach Gründung einer eigenen Firma leichter einen Kundenstamm aufbauen kann. Bemerkt wurde das, als Werbung […]
Gibt es die DIN 66399 nicht mehr?
Frage: Bei uns müssen größere Datenmengen datenschutzkonform und dokumentiert vernichtet werden. Dazu wollen wir einen Dienstleister beauftragen. Bislang gab es doch zur Orientierung bei der Auswahl die DIN 66399. Nun […]
Auskunft muss nicht binnen einem Monat gegeben werden
Es gibt Gerichtsentscheidungen, von denen Sie als Datenschutzbeauftragter einfach gehört haben sollten. Und nicht selten sind es Entscheidungen, die eher unscheinbar daherkommen und auf den ersten Blick eher wenig mit Datenschutz zu tun haben. So ist es auch bei einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf (Beschluss vom 5.9.2025, Az. 29 K 6375/25).

Arbeitshilfen

  • E-Mail zum Europäischen Datenschutztag 2026
  • Passt alles im Impressum?
  • Typische Aspekte und Diskussionspunkte zur Cybersecurity
  • Faktoren, die ein Bußgeld wahrscheinlicher machen können