Viele Unternehmen haben Vertrauensarbeitszeit bzw. die Mitarbeiter zeichnen selbst Arbeitszeit, Mehrarbeit und Pausen auf. Doch es gibt ab und an auch schwarze Schafe unter den Mitarbeitern. Setzt der Arbeitgeber einen Detektiv ein, um einen Arbeitszeitbetrug nachzuweisen, kann das für den Beobachteten teuer werden, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 11.2.2025 (Az. 7 Sa 635) zeigt.
