Datenschutz aktuell professional 27.06.2025

JUL I 2025

Top-Thema: Arbeitszeitbetrüger muss für
Detektivkosten bezahlen

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LAG Köln: Arbeitszeitbetrüger muss für Detektivkosten bezahlen 
Viele Unternehmen haben Vertrauensarbeitszeit bzw. die Mitarbeiter zeichnen selbst Arbeitszeit, Mehrarbeit und Pausen auf. Doch es gibt ab und an auch schwarze Schafe unter den Mitarbeitern. Setzt der Arbeitgeber einen Detektiv ein, um einen Arbeitszeitbetrug nachzuweisen, kann das für den Beobachteten teuer werden, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 11.2.2025 (Az. 7 Sa 635) zeigt.
Holzauge, sei wachsam: Diese 9 Situationen sollten Sie stutzig machen
Im Leben gibt es immer wieder Situationen, bei denen man im Nachhinein sagt: „Hätte ich da doch besser aufgepasst.“ Auch wenn solche Situationen oft glimpflich ausgehen, ist man meist gut beraten, zukünftig etwas mehr Vorsicht walten zu lassen. Nicht anders ist es in Ihrem Job als Datenschutzbeauftragter. Auch hier gibt es Situationen, bei denen es heißt: „Obacht geben!“
Achten Sie auf diese Datenschutz-Aspekte bei Design und Voreinstellungen
Wenn neue Verarbeitungen personenbezogener Daten im Unternehmen angedacht sind, wird oft ein Projekt ins Leben gerufen. Und weil personenbezogene Daten im Spiel sind, sind auch Sie als Datenschutzbeauftragter mit von der Partie. Ihr Auftrag ist klar: Sie müssen die Kollegen im Projekt beraten, beispielsweise zum Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.

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