Datenschutz aktuell professional 22.04.2025

Sonderausgabe: Unternehmenssicherheit

Top-Thema: Videoüberwachung: Diese Punkte sollten Sie checken

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Videoüberwachung: Diese Punkte sollten Sie checken
Geht es um die Absicherung von Betriebsgelände oder Gebäuden, fällt diese Aufgabe meist in den Zuständigkeitsbereich der Unternehmenssicherheit oder des Werkschutzes. Weil Videoüberwachung oft auch auf eine Verarbeitung personenbezogener Daten hinausläuft, muss die für die Verarbeitung verantwortliche Abteilung so manchen Datenschutzaspekt berücksichtigen.
Unternehmenssicherheitskonzept: Haken Sie hier nach
Sie wissen vielleicht nur zu gut: Wenn man als Datenschutzbeauftragter wenig Zeit hat, muss man diese gut nutzen. Es ist wichtig, die Dinge clever und geschickt anzugehen. Eine Möglichkeit ist, im Unternehmen nach Verbindungen zu suchen, die beim Schutz persönlicher Daten helfen können. Vielleicht gibt es ein Team, das sich um die Unternehmenssicherheit kümmert. Und das bestimmt mit Konzept.
Wenn intern ermittelt werden soll: Beugen Sie Pannen vor
Läuft etwas im Unternehmen schief oder kommt es beispielsweise zu Diebstählen, schlägt vielleicht die Stunde der Unternehmenssicherheit. Diese soll dann ggf. im Auftrag der Unternehmensleitung der Sache auf den Grund gehen. Was auf den ersten Blick nach einem folgerichtigen Vorgehen aussieht, kann sich schnell als Datenschutzproblem entpuppen.

Arbeitshilfen

  • Prüfen Sie das Unternehmenssicherheitskonzept
  • Typische Prüfaspekte Videoüberwachung
  • Bestandsaufnahme Unternehmenssicherheit
  • Relevante Fragen bei Taschenkontrollen