Geht es um die Absicherung von Betriebsgelände oder Gebäuden, fällt diese Aufgabe meist in den Zuständigkeitsbereich der Unternehmenssicherheit oder des Werkschutzes. Weil Videoüberwachung oft auch auf eine Verarbeitung personenbezogener Daten hinausläuft, muss die für die Verarbeitung verantwortliche Abteilung so manchen Datenschutzaspekt berücksichtigen.
