Datenschutz aktuell - Schweiz 01.04.2026

April I 2026

Top-Thema: So können Sie Standardfälle
leichter erledigen

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12345 oder QWERTZ: Machen Sie Schrottpasswörtern den Garaus
Auch wenn der technische Fortschritt schon so manches überflüssig gemacht hat. Sie gibt es noch immer: Passwörter. Und die sind oftmals die erste Hürde, die Kriminelle überwinden müssen, um an schützenswerte Daten heranzukommen. Umso wichtiger ist also, dass die Beschäftigten Ihres Unternehmens es den Kriminellen so schwer wie möglich machen.
Mit Frage kalt erwischt worden? So schaffen Sie die Wende
Sie kennen das vielleicht: Sie sind mit dem Geschäftsführer in einem Termin oder jemand aus dem oberen Management spricht Sie zwischen Tür und Angel an. Er fragt Sie, wie eine bestimmte Sache einzuschätzen ist. Doch irgendwie haben Sie zum umrissenen Thema keinen blassen Schimmer. Doch das müssen Sie niemanden merken lassen. Seien Sie ganz Profi!
So können Sie Standardfälle leichter erledigen
Vielleicht kennen Sie das: Irgendwie landen immer wieder die gleichen Fälle und gleichen Fragen auf Ihrem Schreibtisch. Dass Ablage P, sprich Papierkorb, nicht infrage kommt, wissen Sie als Datenschutzberater nur zu gut. Und dennoch können Sie sich bei Standardfällen das Leben viel leichter machen.
Warum sind Sie so wichtig? Das sind 7 starke Argumente
Das Schweizer Datenschutzrecht kennt keine so weitgehende Pflicht zur Benennung eines Datenschutzberaters wie manche EU-Staaten, doch zeigt die Praxis: Eine klar benannte fachliche Ansprechperson für Datenschutzfragen erleichtert nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sondern stärkt auch Vertrauen bei Kunden, Mitarbeitenden und Behörden. Das sind gute Gründe, die eigene Position sich selbst aber auch gegenüber der Unternehmensleitung vor Augen zu führen.
SG Dresden: Gelöscht ist nur, wenn tatsächlich gelöscht ist
Als Datenschutzprofi wissen Sie: Personendaten müssen irgendwann gelöscht werden. Doch was ist, wenn das technisch nicht geht? Unter anderem damit beschäftigte sich das Sozialgericht (SG) der deutschen Stadt Dresden in einem Urteil vom 22.10.2025 (Az. S 15 SF 304/24 DS).

Arbeitshilfen

  • Musterformulierung: E-Mail zum Thema "Sichere Passwörter"
  • Checkliste: Erledigung von Standardfällen