Die Personalabteilung arbeitet mit einem externen Büro zusammen. Der Steuerberater erhält regelmäßig Unterlagen mit personenbezogenen Daten. Ein Kollege aus einem anderen Unternehmen der Unternehmensgruppe bittet um eine interne Telefonliste. Solche Situationen gehören zum Arbeitsalltag. Kaum ein
Unternehmen arbeitet heute isoliert. Daten werden ausgetauscht – mit Dienstleistern, Beratern, Konzernunternehmen, Banken, Lieferanten oder Behörden. Doch wann ist eine Datenweitergabe eigentlich erlaubt?
Und was muss dabei beachtet werden?
DatensicherheitDSGVOPersonenbezogene Daten