Privacy@Work 19.12.2025

Spezialausgabe Dezember 2025

Top-Thema: Schnell erledigt: Diese Infos müssen in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Kennen Sie sich aus?
Es gibt Themen im Datenschutz, mit denen sich so niemand wirklich anfreunden will. So ist es beispielsweise mit dem Thema Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Weil niemand um diese Dokumentationspflicht aus Art. 30 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) herumkommt, ist es unerlässlich, sich des Themas anzunehmen. Klar, dass es viele Fragen gibt. So können Sie auf typische Fragen antworten:
Verarbeitungstätigkeit: Erklären Sie, was damit gemeint ist
Der Herausforderung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten müssen sich Ihr Unternehmen und dessen Mitarbeiter stellen. Schließlich handelt es sich um eine gesetzlich geforderte Dokumentation. Als Datenschutzbeauftragter haben Sie es in der Hand, dass das Befüllen reibungslos klappt. Dazu zählt auch, dass Sie erklären, was ins Verzeichnis muss.

Arbeitshilfen

  • Mindestinformationen im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten