Es gibt Themen im Datenschutz, mit denen sich so niemand wirklich anfreunden
will. So ist es beispielsweise mit dem Thema Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Weil niemand um diese Dokumentationspflicht aus Art. 30 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) herumkommt, ist es unerlässlich, sich des Themas anzunehmen. Klar, dass es viele Fragen gibt. So können Sie auf typische Fragen antworten:
