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Wissenswertes zum Unternehmen erfahren

Damit Sie Ihre Aufgaben als Datenschutzbeauftragter nach Art. 39 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) effektiv wahrnehmen und dementsprechend Ihre Beratung ausrichten, müssen Sie gut über die Strukturen und die Funktionsweise Ihres Unternehmens Bescheid wissen.
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Andreas Würtz

21.01.2025

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