Frage an die Redaktion

Gilt das Fernmeldegeheimnis noch für den Postfachzugriff?

Frage: Bei uns ist die private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Postfachs erlaubt. Vor einigen Jahren wurde die Sache bewertet, auch hinsichtlich des Falls, dass auf ein Mitarbeiterpostfach während einer längeren Abwesenheit […]

Andreas Würtz

03.03.2026 · 2 Min Lesezeit

Frage: Bei uns ist die private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Postfachs erlaubt. Vor einigen Jahren wurde die Sache bewertet, auch hinsichtlich des Falls, dass auf ein Mitarbeiterpostfach während einer längeren Abwesenheit zugegriffen werden muss. Damals wurde ein Zugriff wegen des Fernmeldegeheimnisses und der strafrechtlichen Relevanz eines unbefugten Zugriffs ausgeschlossen. Nun hat mein Chef gebeten, Folgendes zu klären: Gilt das Fernmeldegeheimnis noch immer?

Antwort: In der Tat war früher die Auffassung weit verbreiten, dass bei einer erlaubten Privatnutzung des dienstlichen E-Mail-Postfachs das Fernmeldegeheimnis greift, also § 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in der alten Fassung. Das hatte zur Folge, dass häufig der Zugriff ohne Einwilligung des Mitarbeiters als nicht zulässig angesehen wurde. Auch bestand die Möglichkeit einer Strafbarkeit nach § 206 Strafgesetzbuch.



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