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7 Tipps, die Sie zum „Möglichmacher“ werden lassen 

Will Ihr Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten, muss es so einiges beachten. Kein Wunder, dass man Sie um Rat fragt. Als Datenschutzbeauftragter müssen Sie dann vielleicht manche bittere Wahrheit freundlich vermitteln, weil dies oder jenes nicht machbar ist. Und dennoch: Sie haben es in der Hand, dass man Sie nicht als Verhinderer, sondern Möglichmacher wahrnimmt.

Andreas Würtz

06.05.2025 · 3 Min Lesezeit

Tipp Nr. 1: Ihre Grundeinstellung macht viel aus

Wie Sie von der Welt wahrgenommen werden, haben Sie zu einem nicht unerheblichen Teil selbst in der Hand. Dabei bringt es die Datenschutzmaterie oft mit sich, dass Datenschutzbeauftragte eher als Verhinderer wahrgenommen werden. Denn: Sie müssen zu dem, was man vorhat, oft Nein sagen. 

Auch wenn ein Nein an sich richtig ist und das Ergebnis schnell auf den Punkt bringt, sollten Sie es etwas freundlicher verpacken. Statt eines Neins können Sie auch sagen: „Der Vorschlag oder die Idee ist so eher nicht umsetzbar oder nur schwer in Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung zu bringen“.

Vermeiden Sie außerdem ein vorschnelles Nein. Ob ein Vorhaben oder eine Verarbeitung zulässig und machbar ist, steht manchmal erst am Ende fest. Erkennen Sie frühzeitig Punkte, die die Sache zu Fall bringen könnten, sollten Sie diese Knackpunkte benennen. 

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