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Ab in die Cloud! Auf diese Datenschutzaspekte sollten Sie unbedingt hinweisen

Schon seit Jahren gibt es bei der Bearbeitung von Daten einen Trend: Viele Unternehmen machen immer weniger selbst und verlagern Bearbeitungen zu Dienstleistern ins Internet bzw. in die Cloud. Auf die Schnelle lassen sich hohe Kosten für die Beschaffung und den Betrieb von IT, Servern & Co. reduzieren. Doch wie so oft gilt auch hier: Wo Licht ist, da ist auch Schatten.

Andreas Würtz

29.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Sie sind gefragt

Für Sie als Datenschutzberater ist klar: Sind Personendaten im Spiel, muss so manches bedacht werden, gerade an Vorgaben aus dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Das gilt besonders, wenn Datenbearbeitungen ausserhalb des Unternehmens stattfinden sollen, etwa bei einem Dienstleister oder in der Cloud. Relevant sind immer die folgenden Aspekte: 

  • Grundsätze der Bearbeitung (Art. 6 DSG). 
  • Sicherheit der Bearbeitung (Art. 8 DSG) 
  • Betroffenenrechte (Art. 25 ff. DSG) 
  • vertragliche Regelung der Datenbearbeitung (z. B. nach Art. 9 DSG) 
  • angemessenes Datenschutzniveau bei Drittlandsbezug (Artt. 14 bis 18 DSG) 

Es gibt keine Automatismen 
Soll eine bereits bestehende Bearbeitung bzw. die der Bearbeitung zugrunde liegende Technik an einen Dienstleister oder zu einem Anbieter in die Cloud ausgelagert werden, heisst das nicht, dass unter Datenschutzaspekten alles in Butter ist.

Gerade wenn man meint, dass doch alles schon einmal geprüft wurde und im grünen Bereich wäre, müssen Sie die Hand heben. Machen Sie klar, dass eine zulässige Bearbeitung vor Ort im Unternehmen zwar datenschutzrechtlich in Ordnung sein kann.

Dieselbe Bearbeitung kann jedoch ganz anderen Anforderungen unterliegen, wenn sie durch einen Dienstleister ausgeführt oder in die Cloud verlagert wird. Zudem muss vieles neu bewertet werden, etwa die möglichen Risiken.

Damit Sie keinen wichtigen Aspekt übersehen, können Sie für Ihre Besprechung die folgende Checkliste verwenden: 

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Rechtsanwalt | DatenschutzexperteZertifizierter Datenschutzbeauftragter, Privacy Professional (CIPP/E, CIPM, FIP), ISO-27001-Lead-Auditor, Krisenkommunikationsmanager, Chefredakteur des Fachratgebers „Datenschutz aktuell“Andreas Würtz begleitet seit vielen Jahren Unternehmen, Vereine und Organisationen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen […]

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