Darum sollten Sie die Dokumentation im Auge behalten
Die DSGVO kennt zahlreiche Rahmenbedingungen, die auch bei der Videoüberwachung eine Rolle spielen. Da wären beispielsweise die Grundsätze der Verarbeitung in Art. 5 Abs. 1 DSGVO.
Doch auch Art. 5 Abs. 2 DSGVO ist wichtig, die Rechenschaftspflicht. Ihr Unternehmen muss belegen können, dass es bezüglich seiner Verarbeitungen die Vorgaben der DSGVO einhält.
Und gerade bei der Videoüberwachung kann das schnell der Fall sein, etwa wenn sich jemand bei der Aufsicht beschwert. Prüfen Sie also, ob ein Konzept, ein Handbuch oder ein Ordner die nötigen Informationen enthält.