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Alles dokumentiert? Schauen Sie, was Sie zur Videoüberwachung finden

Vielleicht setzt Ihr Unternehmen auf Videoüberwachung, um beispielsweise Gelände, Gebäude, Anlagen und Werte abzusichern. Klar, dass das datenschutzkonform passieren muss, sprich die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewahrt werden. Doch das Umsetzen ist nur die halbe Miete. Auch das Dokumentieren ist wichtig.

Andreas Würtz

08.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Darum sollten Sie die Dokumentation im Auge behalten

Die DSGVO kennt zahlreiche Rahmenbedingungen, die auch bei der Videoüberwachung eine Rolle spielen. Da wären beispielsweise die Grundsätze der Verarbeitung in Art. 5 Abs. 1 DSGVO.

Doch auch Art. 5 Abs. 2 DSGVO ist wichtig, die Rechenschaftspflicht. Ihr Unternehmen muss belegen können, dass es bezüglich seiner Verarbeitungen die Vorgaben der DSGVO einhält.

Und gerade bei der Videoüberwachung kann das schnell der Fall sein, etwa wenn sich jemand bei der Aufsicht beschwert. Prüfen Sie also, ob ein Konzept, ein Handbuch oder ein Ordner die nötigen Informationen enthält. 

Arbeitshilfen

  • Dokumentation der Videoüberwachung

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Andreas Würtz ist Rechtsanwalt und widmet sich in erster Linie Fragen aus dem Datenschutz- und Arbeitsrecht. Er ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Privacy Professional (CIPP/E, CIPM, FIP), ISO-27001-Lead-Auditor und Krisenkommunikationsmanager. Seit 2005 […]

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