Der Sachverhalt
Ein Personalvermittler, der spätere Kläger, wurde für ein Unternehmen tätig. Er sollte bei der Besetzung einer leitenden Position im Unternehmen unterstützen. Dazu wurde ein Vermittlungsvertrag geschlossen. Darin war ein Vermittlungshonorar von 25 % des Bruttojahreseinkommens eines erfolgreich vermittelten Bewerbers vereinbart. Dazu verpflichtete sich das Unternehmen auch, nach Einstellung eines vermittelten Bewerbers dem Personalvermittler die Höhe des gesamten Bruttogehalts mitzuteilen. Im Vertrag verpflichtete sich der Vermittler zudem, dass er sämtliche erhaltene Informationen absolut vertraulich behandeln würde, diese nur für Vermittlungszwecke zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.
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