Darüber hatte das VG zu entscheiden
Ein Bürger (der spätere Kläger) wollte gegen eine Behörde vorgehen, wahrscheinlich weil diese aus seiner Sicht nicht aktiv wurde, eben nicht rechtzeitig die von ihm gewünschte Auskunft erteilte und somit nicht den begehrten Verwaltungsakt vornahm.
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