Zwischen Auskunftspflicht und Offenlegungsrisiko
Bei Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO ist Fingerspitzengefühl gefragt. Denn in der Praxis bewegen Sie sich schnell in einem Spannungsfeld: Einerseits muss die Auskunft vollständig sein. Andererseits darf sie nicht dazu führen, dass Daten Dritter oder schutzwürdige Unternehmensinformationen unzulässig offengelegt werden.
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