Austrittschecklisten sind wichtig
Als Profi wissen Sie: Ihr Unternehmen muss die Anforderungen aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllen. Dazu zählt auch, dass die nötigen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen werden. Nichts anderes ergibt sich beispielsweise aus Art. 24 Abs. 1 und Art. 32 DSGVO.
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