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Beraten Sie in 7 Schritten zu Aufbewahrungspflichten

Jeder Hausbesitzer kennt das: Werden nicht ab und an Keller oder Dachboden ausgemistet, häuft sich immer mehr unnötiges Zeug an. Ähnlich kann es im Unternehmen sein, wenn es um Daten geht. Doch zumindest bei personenbezogenen Daten kann das zum Problem werden. Die müssen nämlich auch mal gelöscht werden. Weil das nicht jedem bekannt ist, sollten Sie die Sache in die Hand nehmen.

Andreas Würtz

05.01.2026 · 7 Min Lesezeit

Darum besteht für Sie Handlungsbedarf

Die ersten Wochen des neuen Jahres sind schon vorbei. Und mit jedem Jahreswechsel geht einher, dass diese oder jene Frist endet. So z. B. hinsichtlich der Aufbewahrung von Unterlagen, Dokumenten oder Nachweisen. Oft spielen in diesem Zusammenhang auch personenbezogene Daten eine Rolle. Denken Sie nur an Rechnungen. Zumindest dort werden Sie einen Rechnungsempfänger, Besteller oder Bearbeiter finden. Der Personenbezug liegt also auf der Hand. Nicht anders ist es im Regelfall bei E-Mails.

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