Verfallen Sie nicht in Panik
Grundsätzlich braucht eine Aufsichtsbehörde keinen konkreten Anlass für eine Prüfung, und zwar auch nicht für eine Prüfung vor Ort. Das heißt aber nicht, dass Sie als Datenschutzbeauftragter bzw. Ihr Unternehmen Sorge haben müssen, dass schon morgen die Mitarbeiter der Datenschutzaufsicht vor der Tür stehen und alles genau unter die Lupe nehmen.
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