Datenschutzarbeit

Beschwerdemanagement: So gehen Sie es geschickt an

Auch wenn der Datenschutz in Ihrem Unternehmen bestens gelebt wird, muss das nicht bedeuten, dass immer alles im grünen Bereich ist. Die Folge können Beschwerden sein, etwa von Bewerbern, Kunden oder Beschäftigten. Und die Beschwerde kann direkt bei Ihnen landen. Einfach ignorieren können Sie die Sache nicht. Die Bearbeitung können Sie jedoch geschickt managen.

01.11.2024 · 1 Min Lesezeit

„Auf die lange Bank schieben“ ist keine Option

Dass Sie Adressat von Beschwerden oder Fragen von Betroffenen sein können, ergibt sich aus Art. 38 Abs. 4 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Danach können sich Betroffene mit Fragen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten oder zur Wahrnehmung ihrer Rechte nach der DSGVO (Art. 12 ff. DSGVO) an Sie wenden. Anfragen zu ignorieren, hilft also nicht, Sie müssen aktiv werden.

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