„Auf die lange Bank schieben“ ist keine Option
Dass Sie Adressat von Beschwerden oder Fragen von Betroffenen sein können, ergibt sich aus Art. 38 Abs. 4 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Danach können sich Betroffene mit Fragen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten oder zur Wahrnehmung ihrer Rechte nach der DSGVO (Art. 12 ff. DSGVO) an Sie wenden. Anfragen zu ignorieren, hilft also nicht, Sie müssen aktiv werden.
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