Wegducken geht nicht
Geht eine Beschwerde beispielsweise beim Kundenservice oder bei der Unternehmensleitung ein, wird man schnell auf Sie zukommen. Schließlich hofft man, dass Sie sich der Sache annehmen und alles Erforderliche in die Wege leiten. Dabei ist klar: Es ist eigentlich nicht Ihre Sache als Datenschutzbeauftragter, die Beschwerde bzw. das Anliegen des Betroffenen zu bearbeiten. Aber Sie können das Ganze managen oder koordinieren. Holen Sie dazu die zuständigen Kollegen an einen Tisch und starten Sie eine erste Bestandsaufnahme. Dazu können Sie unser Muster nutzen. Zudem stellen Sie damit sicher, dass Sie keine wichtigen Punkte vergessen.
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