Recht

Betroffene hat keinen Anspruch auf ungeschwärzte Kopien

Das wohl am meisten geltend gemachte Betroffenenrecht ist das Recht auf Auskunft nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Was schnell machbar klingt, stellt viele Verantwortliche vor große Herausforderungen. Kein Wunder, dass es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten kommt, wie etwa in diesem Fall vor dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf (Urteil vom 28.1.2026, Az. 29 K 9469/23).

Andreas Würtz

14.04.2026 · 3 Min Lesezeit

Das führte zur juristischen Auseinandersetzung

Soweit aus dem Urteil ersichtlich, hatte eine Frau, die spätere Klägerin, mit dem Gesundheitsamt zu tun, wahrscheinlich wegen psychischer Beeinträchtigungen ihrerseits. So informierte eine andere Frau telefonisch das Gesundheitsamt. Zum Gespräch zwischen der anrufenden Frau und zwei Mitarbeitern des Gesundheitsamts wurden Protokolle und eine Aktennotiz erstellt. Letztere datierte auf den 28.3.2023. Zudem kam es zu einem Hausbesuch der beiden Mitarbeiter bei der Klägerin. Über den Besuch wurde ein Aktenvermerk mit den gemachten Feststellungen erstellt.

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