Das führte zur juristischen Auseinandersetzung
Soweit aus dem Urteil ersichtlich, hatte eine Frau, die spätere Klägerin, mit dem Gesundheitsamt zu tun, wahrscheinlich wegen psychischer Beeinträchtigungen ihrerseits. So informierte eine andere Frau telefonisch das Gesundheitsamt. Zum Gespräch zwischen der anrufenden Frau und zwei Mitarbeitern des Gesundheitsamts wurden Protokolle und eine Aktennotiz erstellt. Letztere datierte auf den 28.3.2023. Zudem kam es zu einem Hausbesuch der beiden Mitarbeiter bei der Klägerin. Über den Besuch wurde ein Aktenvermerk mit den gemachten Feststellungen erstellt.
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