Urteil aus dem Ausland

BGH: Registergericht muss Unterschriften entfernen

Als jemand mit viel Datenschutz-Know-how wissen Sie: Beim Bearbeiten von Personendaten muss auf Datensparsamkeit geachtet werden. Sind Daten nicht erforderlich, darf die Bearbeitung nicht stattfinden. Genau das meint nun auch der Bundesgerichtshof (BGH), das höchste deutsche Zivilgericht, zu Einträgen im Handelsregister (Beschluss vom 18.2.2026, Az. II ZB 2/25).

Andreas Würtz

19.08.2026 · 3 Min Lesezeit

Das führte zum Rechtsstreit

Ausgangspunkt des Rechtsstreits sind im „Gemeinsamen Registerportal der Länder“ veröffentlichte gesellschaftsrechtliche Dokumente zu einer als „GmbH & Co. KG“ eingetragenen Firma. In der Dokumentenansicht des Registers waren zwei Dokumente zu finden. Diese enthielten unter anderem die händischen Unterschriften sowie Privatanschriften der Geschäftsführer der an der Firma beteiligten Gesellschaften.

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