Das führte zum Rechtsstreit
Ein Unternehmen, der spätere Beklagte, bietet Musikstreaming an. Dazu wurden personenbezogene Daten der Kunden verarbeitet, auch des späteren Klägers. Die Daten verarbeitete der Anbieter nicht selbst. Das machte ein Auftragsverarbeiter. Mit diesem bestand auch eine Vereinbarung. Zum 1.12.2019 beendete der Beklagte die Auftragsverarbeitung. Der Auftragsverarbeiter kündigte bereits am 30.11.2019 an, dass die Webseite und die dort befindlichen Daten bereits am Folgetag gelöscht würden.
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