Der Sachverhalt
Das Mitglied (der spätere Kläger) eines Vereins war mit der Vereinsführung und dem Vorgehen der Vereinsspitze hinsichtlich des Verkaufs von Grundstücken nicht einverstanden, die dem Verein gehörten. Im Zuge einer Mitgliederversammlung wollte sich der Vereinsvorstand den Verkauf der besagten Grundstücke von den Vereinsmitgliedern absegnen lassen. Der Kläger wollte zu diesem Vorhaben in Opposition treten. Um im Vorfeld der Versammlung Kontakt zu den Vereinsmitgliedern aufnehmen und die Opposition organisieren zu können, verlangte der Kläger eine Liste mit den E-Mail-Adressen aller Vereinsmitglieder.
Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Datenschutz aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- praxisnahem Wissen zur Verbesserung und Erleichterung Ihrer Arbeit als betrieblicher Datenschutzbeauftragter
- Erläuterungen zu aktuellen Gesetzesänderungen
- praxisnahen Arbeitshilfen
