Frage: Kürzlich hat sich eine Betroffener bei uns wegen unseres E-Mail-Newsletters beschwert. Wir würden gegen den Datenschutz verstossen, weil der Newsletter keine Informationen zum Datenschutz enthält. In diesem Zusammenhang fragen wir uns: Braucht unser E-Mail-Newsletter tatsächlich eigene Datenschutzhinweise?
Antwort: Egal, ob Ihr Unternehmen die Registrierung für den Newsletter auf der Webseite, in einem Onlineshop oder in einer Smartphone-App anbietet. In der Regel zielt dies auf die Bearbeitung von Personendaten ab, etwa der E-Mail-Adresse und des Namens des Empfängers.