Die Bundesnetzagentur soll planmäßig als zentrale Marktüberwachungsbehörde für die Überwachung der KI-VO und ggf. Sanktionierung bei etwaigen Verstößen fungieren. In trockenen Tüchern ist dieser Plan allerdings nicht, denn es fehlt hierzulande noch das entsprechende Gesetz. Gleichwohl liefert die Behörde schon erste, wertvolle Hilfestellungen rund um die KI-VO. Neben anderen Informationen hat sie ein „Hinweispapier: KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung“ veröffentlicht.
Hinweis:
Die Bundesnetzagentur stellt online unter dem sog. KI-Service-Desk gebündelt Materialien, weiterführenden Informationen und weitere Hilfestellungen rund um die KI-VO kostenfrei bereit, u.a. das Hinweispapier zur KI-Kompetenz. Online findet sich insbesondere auch der KI-Compliance-Kompass, mit dessen Hilfe man in wenigen Schritten überprüfen kann, ob und inwieweit die eingesetzten KI-Systeme unter die KI-VO fallen.
Um was geht es und worum geht es nicht?
KI-Kompetenz ist die zentrale Voraussetzung, um fundierte Entscheidungen zu treffen, Risiken zu minimieren und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Gleichzeitig ermöglicht sie, dass das Potenzial von KI bestmöglich genutzt wird und Innovationen entwickelt werden. Zu dieser zentralen Erkenntnis gelangt die Bundesnetzagentur in ihrem Hinweispapier. Weiterhin führt sie aus, dass die KI-VO in ihrem Art. 4 zwar „ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz“ fordert, dabei allerdings nicht festlegt, wie diese KI-Kompetenz konkret aufzubauen ist. Es werden keine standardisierten Trainingsmaßnahmen vorgegeben, so dass jede Institution, die KI einsetzt, selbst entscheiden kann, wie sie die geforderte KI-Kompetenz sicherstellen kann. Hierbei kommt es im Wesentlichen auf den individuellen Kontext jeder Institution an.