Know-how

Damit Audits gut gelingen: Machen Sie den Selbstcheck

Zu Ihren Aufgaben nach Art. 10 Abs. 2 Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) zählt nicht nur das Beraten in allen Fragen des Datenschutzes. Sie sollen auch bei der Anwendung der Datenschutzvorschriften mitwirken. Dazu kann zählen, die Regelungen zum Datenschutz beim Verantwortlichen, also im Unternehmen, zu kontrollieren. Hierbei können Sie viel falsch machen.

Andreas Würtz

27.08.2026 · 1 Min Lesezeit

Auditieren Sie nicht jeden und alles

Sie sollen die Einhaltung des Datenschutzes kontrollieren. Doch das darf nicht dazu führen, dass Sie Ihr Unternehmen lahmlegen. Sie müssen die richtigen Schwerpunkte setzen. Insofern sollten Sie zunächst dort hinschauen, wo die grössten Risiken für die betroffenen Personen liegen. Prio A muss auch haben, wo es in Ihrem Unternehmen unter Datenschutzaspekten eher zu Verstössen, Pannen oder Patzern kommen kann. Denn dann leisten Sie nicht nur dem Datenschutz einen guten Dienst. Sie betreiben auch Risikovorsorge für Ihr Unternehmen.

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