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Damit Audits gut gelingen: Machen Sie den Selbstcheck

Zu Ihren Aufgaben als Datenschutzbeauftragter nach Art. 39 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zählt nicht nur das Beraten in allen Fragen des Datenschutzes. Sie sollen auch die Einhaltung der Regelungen zum Datenschutz beim Verantwortlichen kontrollieren, etwa im Unternehmen. Prüfen klingt erst einmal nach einer einfachen Sache. Doch Sie können viel falsch machen.

Andreas Würtz

21.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Auditieren Sie nicht jeden und alles

Klar ist: Sie sollen die Einhaltung des Datenschutzes kontrollieren. Doch das darf nicht dazu führen, dass Sie Ihr Unternehmen lahmlegen. Sie müssen die richtigen Schwerpunkte setzen. Das sieht sogar der Gesetzgeber vor. Denn der macht Ihnen zur Auflage, dass Sie bei Ihren Aufgaben risikoorientiert vorgehen (Art. 39 Abs. 2 DSGVO). Insofern sollten Sie zunächst dort hinschauen, wo die größten Risiken für die Betroffenen liegen. Prio A muss auch haben, wo es in Ihrem Unternehmen unter Datenschutzaspekten eher zu Verstößen, Pannen oder Patzern kommen kann. Denn dann leisten Sie nicht nur dem Datenschutz einen guten Dienst. Sie betreiben auch Risikovorsorge für Ihr Unternehmen.

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