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Das kleine Einmaleins des Datenschutzes: Das sollte jeder wissen

Damit es mit dem Datenschutz im Unternehmen klappt, müssen Sie als Datenschutzbeauftragter oft erst einmal ein Grundverständnis schaffen. Egal, ob bei Führungskräften, Beschäftigten in der Personalabteilung oder in einem Projekt: Wer viel mit personenbezogenen Daten zu tun hat, sollte zumindest grob über die Rahmenbedingungen Bescheid wissen. Vermitteln Sie also das kleine Einmaleins des Datenschutzes.

Andreas Würtz

05.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Grundlagenwissen ist entscheidend

Um sich richtig zu verhalten, sind Regeln wichtig. Diese bieten vor allem Orientierung, um im Umgang mit personenbezogenen Daten keine Fehler zu machen bzw. nicht die falschen Entscheidungen zu treffen.

Insofern ist gerade für Entscheider im Unternehmen wichtig, über ein gewisses Grundlagenwissen zum Datenschutz und zu den geltenden Rahmenbedingungen rund um die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verfügen.

Sind die wesentlichen Aspekte bekannt, kann hier schon mal weniger schiefgehen. Für das Vermitteln von Wissen können Sie auf der folgenden Checkliste aufbauen und Beschäftigten oder Führungskräften das kleine Einmaleins des Datenschutzes erklären. Dabei sollten Sie auch die folgenden drei Kniffe beherzigen: 

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