Recht & Richtlinie

Data Act: Die Mustervertragsbedingungen der EU

Die EU-Datenverordnung (sog. Data Act) regelt seit dem 12. September 2025 den standardmäßigen Zugang zu Daten von vernetzten Produkten. Seit Mitte November 2025 stellt die EU Mustervertragsbedingungen bereit.

Michael Rohrlich

05.02.2026 · 2 Min Lesezeit

Für zwei der drei Regelungsbereiche des Data Acts (DA) gibt es nun wertvolle Hilfestellungen für die Praxis. Denn sowohl für die Datenbereitstellung von Unternehmen an Privatpersonen oder an andere Unternehmen („Data Sharing“) als auch für die unkomplizierte Wechselmöglichkeit von einem zu einem anderen Cloud-Anbieter („Cloud-Switching“) bedarf es entsprechender vertraglicher Grundlagen. Damit nicht jeder „das Rad neu erfinden“ muss, stellt die Europäische Kommission auf ihrer Webseite Mustervertragsbedingungen für Datenzugang und -nutzung sowie Standardvertragsklauseln für Cloud-Computing-Verträge bereit; zusätzlich finden sich weitergehende Informationen im „Data Act Legal Helpdesk“.

Hinweis:

Wenn ein Unternehmen beispielsweise einen Fitness-Tracker herstellt und eine passende App zur Datenauswertung bereitstellt, hat es zwar den faktischen Zugriff auf die durch den Nutzer des Trackers erzeugten Daten. Nach Maßgabe des Data Acts soll die juristische Zuordnung jedoch zugunsten des Nutzers erfolgen. Daher müssen die betroffenen Unternehmen mit den Nutzern ihrer Produkte entsprechende Datenzugangs- bzw. Datennutzungsverträge abschließen.