Bewerbungsprozess

Datenschutz im Bewerbungsprozess

Das Bewerbungsverfahren ist heute überwiegend digital, schneller und deutlich datengetriebener als früher. Unverändert geblieben ist jedoch eines: Bereits der Weg in ein Beschäftigungsverhältnis ist datenschutzrechtlich heikel. Arbeitgeber haben ein berechtigtes Interesse an aussagekräftigen Informationen, Bewerber dürfen aber nicht zum „gläsernen Menschen“ werden. In meiner anwaltlichen Beratung berichten Mandanten immer wieder von Bewerbungsprozessen, bei denen Umfang und Tiefe der abgefragten Daten datenschutzrechtlich problematisch sind.

Anna Mauch

16.03.2026 · 4 Min Lesezeit

Informationsinteresse des Arbeitgebers – aber nicht grenzenlos

Arbeitgeber möchten verständlicherweise Informationen über fachliche Qualifikation, beruflichen Werdegang und Eignung künftiger Beschäftigter erhalten. Datenschutzrechtlich gilt jedoch ein klarer Grundsatz: Nicht alles, was aus Arbeitgebersicht interessant erscheint, darf auch erfragt werden. Denn es gilt das Erforderlichkeitsprinzip aus § 26 Bundesdatenschutzgesetz: Danach dürfen nur solche personenbezogenen Daten erhoben werden, die in einem unmittelbaren Bezug zum konkreten Stellenprofil stehen.

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