Auch bei KI gilt: erst die Rolle bestimmen
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen klassischer Software und KI-Systemen. Auch beim Einsatz von KI gelten dieselben Grundsätze wie bei jeder anderen Verarbeitung personenbezogener Daten: Verantwortlich ist die Stelle, die über Zwecke und wesentliche Mittel der Verarbeitung entscheidet. Verantwortlicher kann dabei nur eine natürliche oder juristische Person, Behörde oder sonstige Stelle sein – nicht jedoch eine Software oder ein KI-System. Auch wenn moderne KI-Systeme eigenständig Inhalte generieren oder Entscheidungen vorbereiten, verbleiben die datenschutzrechtlichen Pflichten bei den beteiligten Unternehmen. Da bei KI häufig mehrere Akteure zusammenwirken, kann sich ihre datenschutzrechtliche Rolle je nach Verarbeitungsvorgang unterscheiden.
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