Was genau muss alles beauskunftet werden? Darf der Verantwortliche den Betroffenen um Präzisierung seiner Anfrage bitten? Diese und weitere Fragen stellen sich regelmäßig im Datenschutz-Alltag. Seitens der Datenschutzstelle Liechtenstein, also der Aufsichtsbehörde im „Mini-Binnenstaat“, gibt es unter der Rubrik „Aktuelles aus der Datenschutzstelle“ regelmäßig wertvolle Praxistipps.
Auskunftsrecht in der Praxis
Am 22. September 2025 hat die Datenschutzstelle Liechtenstein die Ausgabe Nr. 5 der Rubrik „Aktuelles aus der Datenschutzstelle“ veröffentlicht. Darin liefert sie diverse Hinweise zum Auskunftsrecht, und zwar speziell in Bezug auf E-Mails ehemaliger Mitarbeitender:
 
                
 
    