Recht & Richlinie

Details zum Auskunftsanspruch – Hilfestellung aus Liechtenstein und aus Brüssel

Nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Betroffene das Recht zu erfahren, ob personenbezogene Daten von ihnen verarbeitet werden und, wenn ja, welche das sind. Dabei muss der Betroffene weder Form noch Frist oder Dienstweg einhalten und auch keine spezifischen Voraussetzungen erfüllen. Trotz oder wohl eher wegen der sehr weiten Ausgestaltung des Auskunftsanspruchs besteht in der Praxis mitunter Klärungsbedarf in Bezug auf die genaue Ausgestaltung der Auskunft.

Michael Rohrlich

30.10.2025 · 4 Min Lesezeit

Was genau muss alles beauskunftet werden? Darf der Verantwortliche den Betroffenen um Präzisierung seiner Anfrage bitten? Diese und weitere Fragen stellen sich regelmäßig im Datenschutz-Alltag. Seitens der Datenschutzstelle Liechtenstein, also der Aufsichtsbehörde im „Mini-Binnenstaat“, gibt es unter der Rubrik „Aktuelles aus der Datenschutzstelle“ regelmäßig wertvolle Praxistipps.

Auskunftsrecht in der Praxis

Am 22. September 2025 hat die Datenschutzstelle Liechtenstein die Ausgabe Nr. 5 der Rubrik „Aktuelles aus der Datenschutzstelle“ veröffentlicht. Darin liefert sie diverse Hinweise zum Auskunftsrecht, und zwar speziell in Bezug auf E-Mails ehemaliger Mitarbeitender: