Schritt 1: Handelt der Dienstleister ausschließlich in Ihrem Auftrag?
Ein Auftragsverarbeiter handelt wie der „verlängerte Arm“ des Verantwortlichen. Er verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach dessen Weisung und verfolgt keine eigenen Verarbeitungszwecke. Über Zweck und wesentliche Mittel der Verarbeitung entscheidet der Verantwortliche.
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