FRAGE:
Ich bin Datenschutzbeauftragter in Teilzeit und soll 30 % meiner vertraglichen Arbeitszeit für die Datenschutzarbeit einsetzen. Die Unternehmensleitung hat mit meinem Vorgesetzten gesprochen. Das Ziel: Ich soll dokumentieren, wofür ich meine Zeit in der Datenschutzarbeit aufwende. Ich bin nicht ganz glücklich über die Sache. Ich meine: Wird dadurch nicht in meine Unabhängigkeit als Datenschutzbeauftragter eingegriffen, wenn man mich kontrollieren will? Wenn ich Rapport erstatten muss, kann das doch auch ein Problem für meine Verschwiegenheitspflicht darstellen, oder?
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