KI-Systeme bewerten: Wann eine DSFA notwendig ist
Ob beim Einsatz von KI-Systemen eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich ist, richtet sich nach Art. 35 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Maßgeblich ist, ob eine Verarbeitung – insbesondere unter Einsatz neuer Technologien – voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt.
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