Einordnung

DSFA bei KI-Systemen: Wann Sie tätig werden müssen

Der Einsatz von KI-Systemen gehört in vielen Unternehmen längst zum Alltag. Damit stellt sich auch immer häufiger die Frage: Ist hier eine DSFA erforderlich? Gerade bei KI-Systemen ist das nicht immer auf den ersten Blick klar. Denn oft gehen mit ihrem Einsatz besondere Risiken einher, die Sie sorgfältig prüfen müssen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wann eine DSFA erforderlich ist und welche Kriterien in der Praxis entscheidend sind.

Anna Mauch

15.05.2026 · 2 Min Lesezeit

KI-Systeme bewerten: Wann eine DSFA notwendig ist

Ob beim Einsatz von KI-Systemen eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich ist, richtet sich nach Art. 35 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Maßgeblich ist, ob eine Verarbeitung – insbesondere unter Einsatz neuer Technologien – voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt.

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