Recht

DSGVO – für welche Vereine sie gilt und für welche nicht

Vielleicht haben auch Sie sich bereits gefragt, ob die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Ihrem Verein überhaupt zu beachten ist. Die kurze, klare Antwort lautet: ja, sehr wahrscheinlich schon. Denn auch kleine oder ehrenamtlich geführte Vereine fallen häufig unter die DSGVO. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob das auch auf Ihren Verein zutrifft, damit Sie Klarheit haben und Risiken vermeiden – und datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite sind.

Anna Mauch

16.01.2026 · 4 Min Lesezeit

Wann die DSGVO im Verein greift

Die DSGVO gilt immer dann, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden – also sobald personenbezogene Daten beispielsweise erhoben, gespeichert, geordnet, übermittelt, verändert oder gelöscht werden. Zu den personenbezogenen Daten gehören bereits grundlegende Informationen wie Name, Kontaktdaten oder Bankverbindungen. Und genau das passiert im Vereinsalltag in der Regel schon ganz am Anfang: Bereits im Aufnahmeantrag werden meistens Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung abgefragt.

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