Wann die DSGVO im Verein greift
Die DSGVO gilt immer dann, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden – also sobald personenbezogene Daten beispielsweise erhoben, gespeichert, geordnet, übermittelt, verändert oder gelöscht werden. Zu den personenbezogenen Daten gehören bereits grundlegende Informationen wie Name, Kontaktdaten oder Bankverbindungen. Und genau das passiert im Vereinsalltag in der Regel schon ganz am Anfang: Bereits im Aufnahmeantrag werden meistens Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung abgefragt.
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