Frage: Das neue Kundenmanagementsystem soll ausgiebig getestet werden, bevor es zum Einsatz kommt. Dazu will man Echtdaten verwenden, etwa Kundendatensätze. Wie schätzen Sie das ein? Dürfen wir tatsächlich Echtdaten für Testzwecke verwenden?
Antwort: Geht es um das Verarbeiten personenbezogener Daten, müssen bei jeder Verarbeitung die Grundsätze der Verarbeitung aus Art. 5 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang gilt insbesondere:
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