Frage: Wir überarbeiten gerade das Intranet des Unternehmens. Eine Idee ist, dass es dort auch eine Rubrik für Dienstjubiläen und runde Geburtstage geben soll. Überlegt wird auch, über Sterbefälle von Mitarbeitern bzw. ehemaligen Mitarbeitern zu informieren. Die Kollegen haben mich gefragt, inwieweit das machbar sei. Was meinen Sie? Dürfen wir die entsprechenden Daten veröffentlichen?
Antwort: Wichtig ist zunächst: Sie sollten zwischen lebenden und verstorbenen Beschäftigten unterscheiden. Diese Unterscheidung ist nämlich entscheidend für den Anwendungsbereich des Bundesgesetz über den Datenschutz. Dieses Regelwerk gilt nämlich nur für lebende natürliche Personen und die sie betreffenden Daten. Mit dem Tod greift das Persönlichkeitsrecht nicht mehr. Insofern endet auch die Anwendbarkeit der DSG.